Klasse L
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
mit Anhängern darf max. 25 km/h gefahren werden - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge:
bbH max. 25 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
Stundenpensum
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 2 Stunden
Anmeldung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Klasse T
Zugmaschinen
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 60 km/h
für Fahrer unter 18 Jahren gilt: bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger - Selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen:
- für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke
bbH max. 40 km/h
auch mit Anhänger
Ausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
- Ausbildung in Theorie und Praxis
- Theorieprüfung und praktische Prüfung
- Eingeschlossene Klassen: AM, L
Stundenpensum
- Übungsstunden nach Bedarf
- Theorie / Doppelstunden á 90 Min.
- bei Ersterteilung: 12 Stunden
- bei Erweiterung: 6 Stunden
- Zusatzstoff: 6 Stunden
Anmeldung
- Biometrisches Passfoto
- Sehtest
- Erste-Hilfe-Kurs
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
Anmeldung
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