Fragen und Antworten
Hier findest Du Fragen und Antworten rund um den Führerschein und die Anmeldung bei uns in der Fahrschule. Wenn noch Fragen offen bleiben, schau doch gerne einfach in einer unserer Fahrschulen vorbei. Weitere Informationen zu unseren Fahrschulen findest Du hier.
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Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
Fünf bis sechs Monate vor Erreichen des jeweilig vorgeschriebenen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen) kannst du dich in der Fahrschule anmelden. Von uns bekommst du dann den amtlichen Führerscheinantrag ausgedruckt.
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Was brauche ich für die Anmeldung zum Führerschein?
Nichts! Außer ein wenig Zeit für ein persönliches Gespräch, um eventuelle Fragen zu klären.
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Was brauche ich für den Führerscheinantrag?
Du brauchst einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto, einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre), sowie die Teilnahmebescheinigung an einem „Erste Hilfe Kurs“ oder einer anderen, gleichwertigen Ausbildung. Eine Ausnahme macht die Anmeldung zur Mofa25-Prüfbescheinigung. Hier werden nur zwei biometrische Passfotos benötigt.
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Was benötige ich, wenn ich bereits einen anderen Führerschein habe?
Du brauchst bei der Anmeldung für eine andere Führerscheinklasse keinen „Erste Hilfe Kurs“ mehr. Ansonsten brauchst du einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, ein aktuelles biometrisches Passfoto und einen Sehtest (nicht älter als 2 Jahre).
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Ist es egal welches Bild ich für den Führerscheinantrag verwende?
Nein, das Passfoto sollte folgenden Angaben entsprechen:
Foto neueren Datums, keine Kopfbedeckung, Halbprofil, Maße: 35 x 45 mm. Am einfachsten ist es, wenn du dem Fotograf sagst, dass du ein Foto für den Führerschein benötigst. -
Wo kann ich einen Sehtest machen?
Bei jedem amtlich anerkannten Optiker oder Augenarzt. Der Sehtest sollte bei der Anmeldung nicht älter als zwei Jahre sein.
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Wo kann ich einen Erste-Hilfe-Kurs machen?
In der Regel werden Kurse jedes Wochenende vom Roten Kreuz oder Malteser Hilfswerk angeboten. Wo und wann die nächsten Kurse stattfinden, erfährst du bei uns.
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Wann kann ich frühestens an der Theoretischen Prüfung teilnehmen?
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
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Wie viele Fehlerpunkte darf ich in der theoretischen Prüfung höchstens haben?
Du darfst für die Klassen B, A1 und A2 höchstens 10 Fehlerpunkte machen, für die Mofa-Prüfbescheinigung sind höchstens 7 Fehlerpunkte erlaubt.
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Wann kann ich die theoretische Prüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
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Wie oft kann ich die theoretische Prüfung wiederholen?
Es gibt keine maximale Anzahl an Fehlversuchen. Unser Ziel ist es aber ohnehin, dass Du die theoretische Prüfung direkt im ersten Anlauf bestehst. Wir arbeiten mit Dir gemeinsam daran und unterstützen Dich bestmöglich beim Lernen.
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Wie lange ist meine bestandene theoretische Prüfung gültig?
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung deine praktische Prüfung ablegen.
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Wann kann ich frühestens eine praktische Prüfung absolvieren?
Frühestens ein Monat vor Erreichen des erforderlichen Mindestalters. Weitere Informationen hierzu findest Du unter Führerscheinklassen.
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Wie lange dauert eine praktische Prüfung?
In der Regel zwischen 45-60 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
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Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nichtbestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
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Wie oft kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Wie auch bei der theoretischen Prüfung, gibt es hier keine maximale Anzahl an Fehlversuchen. Unser Ziel ist es aber ohnehin, dass Du die praktische Prüfung direkt im ersten Anlauf bestehst. Wir bereiten Dich bestmöglich auf die praktische Prüfung vor.
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Wie lange dauert die Probezeit als Fahranfänger?
Für die Führerscheinklassen AM, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhältst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während Deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
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Was passiert mit meiner Probezeit, wenn ich im Straßenverkehr auffällig werde?
Es kommt darauf an, wie schwer das Verkehrsvergehen war. In der Regel wird ein Aufbauseminar für Probeführerscheinbesitzer (Nachschulung) angeordnet. Außerdem verlängert sich die Probezeit um weitere zwei Jahre, auf insgesamt vier Jahre. Solltest du nicht am Aufbauseminar teilnehmen (oder die festgelegte Frist versäumen), wird die Fahrerlaubnis entzogen.
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Wie läuft ein Aufbauseminar ab?
Das Seminar dauert ca. zwei bis vier Wochen und wird als Gruppen- oder Einzelseminar durchgeführt. Darin enthalten sind vier Sitzungen und eine Fahrprobe. Im Einzelseminar dauert eine Sitzung 60 Minuten, im Gruppenseminar 135 Minuten.
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Wie kann ich Punkte abbauen?
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren. Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Anmeldung
Du möchtest Deinen Führerschein bei uns machen? Nutze unsere Online-Anmeldung und wir bereiten schon einmal alle Unterlagen und Lehrmittel für Dich vor.
Hast Du noch weitere Fragen?
Solltest Du noch Fragen haben, schreib uns gerne einfach eine Nachricht über unser Kontaktformular oder ruf uns gerne jederzeit an unter 0160 / 1525227.